Wann ist eine Notbeleuchtung vorgeschrieben?
Eine Notbeleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil der Gebäudesicherheit und Brandschutzmaßnahmen. Sie sorgt dafür, dass im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notlage ausreichend Licht zur Verfügung steht, um den Fluchtweg sicher zu begehen. Doch wann genau ist eine Notbeleuchtung laut Gesetz vorgeschrieben?
Grundsätzlich gilt, dass eine Notbeleuchtung in Gebäuden mit einer bestimmten Nutzungsart und Größe vorgeschrieben ist. So müssen beispielsweise öffentliche Gebäude, wie Theater, Kinos oder Verwaltungsgebäude, immer über eine Notbeleuchtung verfügen. Auch in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie zum Beispiel Hotels, Wohnhäusern oder Krankenhäusern, ist eine Notbeleuchtung Pflicht.
Die geforderte Mindestanforderung an eine Notbeleuchtung wird in der DIN EN 1838:2013-09 festgelegt. Danach müssen die Fluchtwege mindestens mit einer Helligkeit von 1 Lux ausgeleuchtet sein. Auch die Dauer der Notbeleuchtung ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel mindestens eine Stunde.
Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Notbeleuchtung regelmäßig überprüft und gewartet wird, um sicherzustellen, dass sie im Notfall einwandfrei funktioniert. Dies sollte durch einen qualifizierten Elektriker durchgeführt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Notbeleuchtung in Gebäuden mit bestimmten Nutzungsarten und Größen laut Gesetz vorgeschrieben ist. Die geforderte Mindestanforderung an die Notbeleuchtung wird in der DIN EN 1838:2013-09 festgelegt. Es ist wichtig die Notbeleuchtung regelmäßig zu warten und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie im Notfall einwandfrei funktioniert.