Wann muss Notbeleuchtung Leuchten?

Notbeleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitstechnik in Gebäuden und Anlagen. Sie dient dazu, im Notfall für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten. Doch wann muss die Notbeleuchtung eigentlich leuchten?

Gemäß den Vorschriften der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) muss die Notbeleuchtung immer dann leuchten, wenn die reguläre Beleuchtung ausfällt. Dies kann beispielsweise durch einen Stromausfall oder einen Brandfall verursacht werden. Die Notbeleuchtung muss dann innerhalb von maximal 10 Sekunden nach Ausfall der regulären Beleuchtung einsetzen und mindestens eine Lichtleistung von 0,25 Lux aufweisen.

Es ist jedoch nicht nur wichtig, dass die Notbeleuchtung im Notfall einsetzt, sondern auch dass sie regelmäßig gewartet und überprüft wird. Laut ASR müssen Notbeleuchtungsanlagen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft und instandgehalten werden. Dabei sollten sowohl die Funktion der Leuchten als auch die Batterien der Notbeleuchtung überprüft werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Auswahl der geeigneten Notbeleuchtung. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Leuchten den Anforderungen entsprechen, wie z.B. Schutzart, Lichtleistung und Farbwiedergabe. Auch die Positionierung der Leuchten ist entscheidend, damit sichergestellt ist, dass alle Fluchtwege ausreichend beleuchtet sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Notbeleuchtung immer dann leuchten muss, wenn die reguläre Beleuchtung ausfällt. Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung sowie die Wahl der geeigneten Leuchten sind entscheidend, um im Notfall für ausreichende Beleuchtung und somit Sicherheit zu sorgen.